Leitfaden · EU-Mehrwertsteuer
EU-Reverse-Charge: Was „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ bedeutet
Beim Reverse Charge stellt der Lieferant bestimmte grenzüberschreitende B2B-Leistungen ohne Mehrwertsteuer in Rechnung. Der Kunde erklärt die Steuer im eigenen Land und kann sie – soweit abzugsberechtigt – zugleich als Vorsteuer geltend machen.
Wie Reverse Charge die normale Abrechnung verändert
Normalerweise stellt der Lieferant Mehrwertsteuer in Rechnung, führt sie an die Finanzbehörde ab und der vorsteuerabzugsberechtigte Kunde macht sie als Vorsteuer geltend. Beim Reverse Charge berechnet der Lieferant keine Steuer. Stattdessen erfasst der Kunde den Umsatz in seinem Land als geschuldete Umsatzsteuer und – soweit zulässig – zugleich als Vorsteuer.
Typischer Anwendungsfall in der EU
Der häufigste Fall sind grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen zwischen Unternehmern in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten. Nach der allgemeinen Leistungsortregel liegt der Ort beim Kunden. Ausnahmen gelten unter anderem für grundstücksbezogene Leistungen, bestimmte Veranstaltungen, Personenbeförderung und Restaurantleistungen.
Auswirkung auf den Zahlungsfluss
Bei vollem Vorsteuerabzug sind geschuldete Steuer und Vorsteuer häufig betragsgleich; die unmittelbare Zahllast aus diesem Umsatz kann dann null sein. Bei Banken, Versicherungen, gemeinnützigen Organisationen oder gemischten Tätigkeiten kann der Vorsteuerabzug jedoch eingeschränkt sein. Dann wird die selbst erklärte Steuer ganz oder teilweise zu echten Kosten.
Angaben auf der Rechnung
- Nettobetrag ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer;
- USt-IdNr. von Lieferant und Kunde;
- Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers;
- gegebenenfalls Verweis auf Artikel 196 der Richtlinie 2006/112/EG;
- Erfassung in den national erforderlichen Meldungen.
Wortlaut und Nachweispflichten unterscheiden sich nach Mitgliedstaat und Leistungsart. Prüfen Sie den konkreten Umsatz bei der zuständigen Behörde oder einer qualifizierten Steuerberatung.
Bezug zum Rechner
Der Lieferant schlägt bei Reverse Charge keine Steuer auf seine Rechnung. Der Kunde kann den Rechner dennoch verwenden, um den selbst zu erklärenden Betrag zu modellieren: Land des Kunden wählen, „Steuer aufschlagen“ einstellen und den Nettorechnungsbetrag eingeben.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Reverse-Charge-Regeln, Rechnungstexte und Ausnahmen können sich ändern. Europäische Kommission – Mehrwertsteuer
Selbst zu erklärende Steuer modellieren
Beispiel: Ein deutsches Unternehmen bezieht eine grenzüberschreitende B2B-Dienstleistung und verwendet den deutschen Regelsatz von 19 %.
Europäische Union
Reverse-Charge-Betrag (Beispiel Deutschland)
Geben Sie den Nettorechnungsbetrag ein, um die mit 19 % selbst zu erklärende Steuer zu schätzen.