Visumfreier Kurzaufenthalt

Schengen-90/180-Rechner für australische Staatsangehörige

Inhaberinnen und Inhaber eines australischen Reisepasses können den Schengen-Raum grundsätzlich für bis zu 90 Tage innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 180 Tagen visumfrei besuchen.

Regelstand

Das Kontingent im Überblick

Staatsangehörigkeit Australien
Reiseziel Schengen-Raum
Visum für Kurzaufenthalt erforderlich Nein
Zulässige Aufenthaltstage 90 Tage
Referenzzeitraum Rollierend 180 Tage
Abgedeckter Reisezweck Tourismus oder Geschäftsreisen

Wichtige Hinweise

  • Ältere bilaterale Abkommen können im Einzelfall eine Rolle spielen; an der Schengen-Außengrenze ist die 90/180-Regel der zentrale Maßstab.
  • Aufenthalte in sämtlichen Schengen-Staaten werden gemeinsam gezählt.
  • Planen Sie rechtzeitig eine ausreichend lange Pause, wenn Sie sich der 90-Tage-Grenze nähern.

Planung von Schengen-Kurzaufenthalten

Aufenthaltstage für australische Staatsangehörige zählen

Tragen Sie Reisen in den Schengen-Raum ein, um verwendete und verbleibende Tage sowie den nächsten möglichen Einreisetag zu sehen.

Regelstand

Ihre Aufenthalte

Einreise- und Ausreisetag zählen jeweils mit. Ein Aufenthalt am selben Tag zählt als ein Tag.

Häufige Fragen

Benötigen australische Staatsangehörige für den Schengen-Raum ein Visum?

Für Tourismus oder Geschäftsreisen ist grundsätzlich kein Visum nötig, solange der Aufenthalt 90 Tage innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreitet.

Wie werden die 90 Tage gezählt?

Die Tage werden in einem rollierenden Zeitraum von 180 Tagen gezählt. Einreise- und Ausreisetag zählen mit; Aufenthalte in allen Schengen-Staaten werden zusammengerechnet.

Welche Folgen kann eine Überschreitung haben?

Eine Überschreitung kann zu Geldbußen, Ausreiseanordnungen oder späteren Einreiseverboten führen. Planen Sie genügend Abstand ein und prüfen Sie die offiziellen Vorgaben.

Ist das eine offizielle Einwanderungsberatung?

Nein. Das Ergebnis ist nur eine Planungsschätzung. Maßgeblich sind die zuständigen Behörden und Ihre persönliche aufenthaltsrechtliche Situation.

Hinweis und offizielle Quellen

Nur eine Schätzung, keine Einwanderungs- oder Rechtsberatung. Die Einreise liegt im Ermessen der Grenzbehörden und hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Prüfen Sie die Regeln vor jeder Reise anhand der offiziellen Quellen. Regelstand .