Indien

Indien: Einfuhrabgaben auf Spielzeug

Für Spielzeug ist eine sendungsspezifische Prüfung erforderlich.

Für dieses Zielland sind Zahlenwerte ausgesetzt. Nutzen Sie die Checkliste und die amtlichen Quellen für eine sendungsspezifische Prüfung.

Benötigte Angaben zur Sendung

  1. Einfuhrzweck und -weg, insbesondere Kauf, zulässiges Geschenk oder sonstige persönliche Einfuhr
  2. Genaue 8- oder 10-stellige indische Tarifnummer, Produktbeschreibung und Ursprungsland
  3. Zollwert, Versand, Versicherung, Menge und Ankunftsdatum
  4. Aktuelle BCD-, SWS-, IGST-, Cess-, Befreiungs- und Präferenzbehandlung in ICEGATE
  5. Tatsächliche Post-, Kurier-, Beförderer- oder Zollmaklergebühr
  6. Produktspezifische Zulassungen; bei Spielzeug insbesondere BIS-Lizenz, Sicherheitsnorm und QCO-Anwendungsbereich

Prüfen Sie diese Angaben anhand der unten verlinkten amtlichen Quellen, mit Ihrem Beförderer oder einem qualifizierten Zollmakler. BorderTally leitet aus einer allgemeinen Wertgrenze keinen Betrag ab, wenn entscheidende Angaben fehlen.

Regelstand Juli 2026, zuletzt geprüft am (Version 2026.07.16-v1).

Umfang der Spielzeugschätzung

Zollsatz, Ursprung und Produktsicherheitsanforderungen unterscheiden sich je nach Spielzeug. Prüfen Sie Tarifnummer, Kennzeichnung und Zulässigkeit vor dem Versand.

Nächster Genauigkeitsschritt

Ermitteln Sie für Spielzeug die genaue Tarifnummer und bestätigen Sie den aktuellen Satz in der amtlichen Tariftabelle von Indien.

Amtliche Quellen: courier.cbic.gov.in www.icegate.gov.in www.indiabudget.gov.in www.indiabudget.gov.in www.pib.gov.in www.bis.gov.in

FAQ

Wie hoch ist der Einfuhrzoll auf Spielzeug in Indien?

Ohne genaue Tarifnummer, Ursprung und Einfuhrweg ist kein belastbarer Prozentsatz möglich.

Gilt die Niedrigwertgrenze auch für Spielzeug?

BorderTally gibt für Indien derzeit keinen Zahlenwert für Zoll, Einfuhrsteuern, Beförderergebühren oder Gesamtkosten aus. Für eine sendungsspezifische Prüfung werden die genaue indische Tarifnummer, Einfuhrzweck und -weg, die aktuelle Behandlung von BCD, SWS, IGST und Cess, Produktbeschränkungen sowie tatsächliche Beförderer- oder Maklergebühren benötigt.

Zählen Versand und Versicherung zur Bemessungsgrundlage?

Häufig ja. Je nach Zielland können Warenwert, Versand und Versicherung sowie zusätzlich der Zoll in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrsteuer eingehen.

Nur Planungsschätzung, keine Zoll-, Rechts- oder Steuerberatung. Die endgültige Einreihung, Abgaben und Gebühren werden von der zuständigen Behörde und dem Beförderer festgelegt. Prüfen Sie Tarifnummer, Ursprung, aktuelle Regeln und Beförderergebühren, bevor Sie eine finanzielle Entscheidung treffen.